Gesetze, Erlasse und Verordnungen HBKG, Bekleidungsrichtlinie DJF, Jugenschutzgesetzt, etc.
DokumenteErstellungsdatum
Die Bekleidungsrichtlinie der DJF in der Fassung vom 11.06.2010
Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und fachliche Eignungsvoraussetzungen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren im Lande Hessen (2006)
Anlage zum Dienstraderlass: Voraussetzungen für die Verleihung von Dienstgraden in Freiwilligen Feuerwehren
Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung - FwOVO) vom 10.10.2008
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) in der nichtamtlichen Lesfassung, gültig ab 02.12.2009
Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23.07.2002; zuletzt geändert am 31.10.2008
Broschüre zur Kinder- und Jugendhilfe des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2005)
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vom 26.06.1990 - Auszüge
Zugangsvoraussetzungen zur Truppfrau- und Truppmannausbildung von Angehörigen der Jugendfeuerwehren:
Angehörige der Jugendfeuerwehren können mit Vollendung des 16. Lebensjahres zum Grundausbildungslehrgang zugelassen werden, wenn:
- sie eine Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr von mindestens zwei Jahren nachweisen können,
- sie die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erworben haben,
- die Zustimmung der Leiterin oder des Leiters der Feuerwehr vorliegt und
- die Erziehungsberechtigten der Teilnahme am Grundausbildungslehrgang und dem
- Zwei-Jahres-Programm in der Einsatzabteilung schriftlich zustimmen.
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